Prävention
Die Kommunitäten vom Orden der Zisterzienser von der Strengen Observanz haben sich dem Schutz von Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen verpflichtet.
Deshalb haben wir erklärt:
- In unseren Konstitutionen und Statuten:
- Konst. 30bis:
- Schutz von Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen: Jede Kommunität und jedes Mitglied des Ordens respektiert die Achtung und Würde jeder Person, vor allem von Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen und wacht über die Vorbeugung gegen alle Formen des Missbrauchs von Macht und Gewissen und gegen sexuelle Übergriffe.
- ST 30bis A
- Es wird ein institutionelles Schutzkonzept erstellt. Die Kommunität erhält eine Unterweisung zu diesem Thema.
- ST 30bis B
- Dieses Schutzkonzept und seine Anwendung muss während der Regularen Visitation überprüft werden.
- und in der Ratio Institutionis, dem Dokument über die Formation:
- 16bis:
- Jedes Mitglied der Kommunität soll Unterweisung erhalten über die Vorbeugung
gegen alle Formen von Missbrauch.
Dabei soll man sich auf die Normen des jeweiligen Landes und der Lokal- und Universalkirche beziehen.
Die Kommunitäten werden dazu ermutigt, die Hilfe von Fachleuten auf diesem Gebiet in Zusammenarbeit mit ihrer Diözese und Region in Anspruch zu nehmen.
Für weitere Informationen oder um eine Beschwerde vorzubringen, kontaktieren Sie bitte zuerst die jeweilige Kommunität (Kloster Gethsemani) oder schreiben Sie einen Brief an:
O.C.S.O. - Safeguarding Delegate
Viale Africa 33
00144 Roma
Italia